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Führerschein Klasse AM Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
  • bbH max. 45 Km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
  • bbH max. 45 Km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
  • bbH max. 45 Km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg


Mindestalter: ab 16 Jahren Führerschein Klasse AM
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: -
Anmerkung: Zusammenfassung der
alten Klassen M und S
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Führerschein Klasse A1 Klasse A1

Krafträder mit:
  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW


Mindestalter: ab 16 Jahren Führerschein Klasse A1
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: -
Beinhaltet Klasse: AM
Anmerkung: Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
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Führerschein Klasse A2 Klasse A2

Krafträder mit:
  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg


Mindestalter: ab 18 Jahren Führerschein Klasse A2
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: - / Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Beinhaltet Klasse: AM, A1
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Führerschein Klasse A Klasse A

Krafträder mit:
  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW


Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes,
24 Jahre für Krafräder beim Direkterwerb
Geltungsdauer: ohne Befristung Führerschein Klasse A
Vorbesitz erforderlich: - / Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Beinhaltet Klasse: AM, A1, A2
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Führerschein Klasse B Klasse B

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:
  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:
  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg


Mindestalter: ab 18 Jahren /
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Führerschein Klasse B
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: -
Beinhaltet Klasse: AM, L
Anmerkung: Wegfall der Bestimmung
"zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung
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Führerschein Klasse B96 Klasse B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg


Mindestalter: siehe Klasse B Führerschein Klasse B96
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Anmerkung: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
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Führerschein Klasse BE Klasse BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg


Mindestalter: siehe Klasse B Führerschein Klasse B96
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Anmerkung: Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
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